Baugutachter Bayern
   
 

Festpreise für eine Immobilienkaufberatung entnehmen Sie bitte hier......

Unsere Abrechnung erfolgt wenn nicht anders vereinbart nach Zeitaufwand. Die erste Stunde wird voll abgerechnet. Danach je angefangene ¼ Stunde.  

  • Pos.1) Baugutachter - Büro / Außendienst 69,00 Euro / Stunde
  • Pos.2) Übersetzer / Hilfskräfte / Bürokraft 55,00 Euro / Stunde

Kilometer werden in einfacher Fahrt von Büro bis Objekt berechnet. 
Alle Preise inklusive Arbeitszeit, Fahrzeugkosten und Rückfahrt.  

Bitte teilen Sie den Standort der Immobilie mit, wir berechnen Ihnen gerne unsere Fahrkosten.

Grundlage ist unser Navigationsgerät mit der schnellsten Route.

  • Pro - Anfahrt von 00 km bis 15 km zum Objekt - pauschal 46,00 Euro
  • Anfahrt über 15 km zum Objekt - zuzüglich 1,35 Euro pro Kilometer
  • Telefon, Porto und Internet pauschal 25,- Euro
  • Bilder werden zum eigenen Ausdruck auf CD-ROM geliefert:
    pro Bild 0,90 Euro
  • Farbkopien: pro Seite 1,95 Euro
  • Kopien S/W: pro Seite 0,55 Euro
  • Beweisfotos: pro Stück 3,15 Euro

Alle Preise inklusive MwSt

1.) Wegen der schlechten Zahlungsmoral sind angefallenen Stunden und Anfahrt sofort nach jeder Begehung vor Ort ohne Abzug in Bar zu begleichen.
 
2.) Ist ein schriftliches Begehungsprotokoll oder eine gutachterliche Stellungnahme beauftragt, sind zuzüglich der Pos. 1.)  50% im voraus und 50% bei Übergabe / Versendung in Bar bzw. vorab auf unseren Konto zu überweisen.

3.) Sollte der Besteller nicht anwesend sein, oder ein Festpreis vereinbart worden sein, ist ein Kostenvorschuss von 75% anhand der Größe des Objektes bzw. die Höhe des Angebotes vor Beginn unserer Tätigkeit in Bar zu entrichten oder rechtzeitig auf unseren Konto eingegangen sein. Ansonsten wie vor.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der durch diesen Verzug entstanden ist. Des Weiteren sind wir befugt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

Im Einzelfällen können diese Gebühren bis zu 30% überschritten werden, wenn von uns nur Teilleistungen gefordert werden, es einem umfangreichen Literaturstudium bedarf oder ein besonderer Einsatz des Sachverständigen gefordert wird (z.B. Arbeit an Feiertagen, Eilbedürftigkeit).

Es gelten ausschließlich unsere AGB`s – Diese werden Ihnen per E-Mail auf Anforderung zugesandt oder persönlich übergeben. 

A C H T U N G ! Die Beweissicherung bzw. schriftliche Ausführung, Protokolle etc. enthalten keine Sanierungsvorschläge. Hierfür sind die Firmen aus haftungsrechtlichen Gründen selbst verantwortlich und können Ihnen auch nicht vorgeschrieben werden.

Eine Beweissicherung mit schriftlicher Stellungsnahme ist in der Regel nur notwendig, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind und eine Klage vor Gericht in Betracht gezogen wird. Hier sollte mit einem Fachanwalt für Baurecht mit uns Hand in Hand zusammen gearbeitet werden. Ansonsten reicht ein einfaches Protokoll.

Einfache Protokolle und die dazugehörigen Bilder werden grundsätzlich nur per E-Mail versandt. Sonstige Bilder bei Bedarf auf CD.

Wir diktieren Ihnen die Mängel vor Ort und Sie schreiben mit.

Wenn nicht sowieso erforderlich sollten Sie uns folgende Unterlagen (möglichst in deutscher Sprache) in Kopie zur Verfügung stellen: Statik - Baugenehmigung - Bebauungsplan - Grundrisse, Gebäudeansichten, Schnittzeichnung, Baubeschreibung - Bauzeichnungen – Bewährungspläne -  Gutachten – Exposes usw.
 

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